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Geschichte von Brück

von Reinhard Fox verfasst im Jahr 1965

Die erste Urkunde von Brück stammt aus dem Jahr 1265. Bestimmt aber haben Menschen lange vor dem Jahr 1265 hier bei uns gelebt und gewohnt. Wir können annehmen, daß unsere Vorfahren sich schon zur Steinzeit in unserer Gegend angesiedelt haben.
Da man in der Steinzeit noch keine künstlichen Wasserquellen oder Brunnen kannte, so war es selbstverständlich, daß eine Wohnstätte nur an einem Fluß gesucht werden konnte.
Wasser war und ist ja ein Element, ohne das kein Lebewesen bestehen kann.
In der frühesten Zeit benannten unsere Vorfahren ihre Siedlung nach dem Gewässer oder nach den natürlichen Gegebenheiten, die sich vor Ort fanden.

So mag wohl der Ort Brück da entstanden sein, wo unsere Vorfahren einen Übergang über die Ahr geschaffen hatten. Es mag ganz früher vielleicht nur eine untiefe Durchfahrt durch den Fluß, eine Furt, hier gegeben haben. Aber daß die Leute in unserer Heimat gerade hier bei uns einen Übergang oder eine Durchquerung des Flusses einrichteten, verstehen wir, weil an dieser Stelle die Ahr einfach überwunden werden musste, wenn jemand die Richtung Kesselingertal – Lindertal oder umgekehrt zog.
So wird hier, wo jetzt unsere Brücke steht, schon sehr früh ein Übergang gebaut worden sein, der auch später dieser Siedlung an der Ahr den Namen Brück, daß heißt: Ort an einer wichtigen und bekannten Brücke gab.

Vor 1000 Jahren, d.h. Vom Jahre 800 – 1100 gehörte unsere Gegen zum Ahrgau.
Aus dieser Zeit ist uns kaum etwas bekannt, wie es in Brück ausgesehen haben mag. Auch noch zu der Zeit, als unser Gebiet zur Grafschaft Are zählte, von 1100 – 1200 wissen wir wenig über unsere enge Heimat.

Wohl klingt uns der Name Are schon vertraut. Die Grafen von Are hatten nämlich in Altenahr ihren Sitz und später noch einen anderen in Neuenahr.

Diese große Grafschaft zerfiel später durch Teilung in drei Grafschaften, Altenahr, Neuenahr und Nürburg. Wir hier in Brück gehörten nun zu der Grafschaft Altenahr. Das war von 1200 – 1246.
Da der Graf von Altenahr 1246 kinderlos starb, fiel das reiche Erbe an seinen Onkel, der in Köln Erzbischof war. Damit gehörten wir zum Erzstift oder Kurfürstentum Köln. So wurde aus der Grafschaft Altenahr ein kurkölnisches Amt Altenahr.


Im Jahr 1794 wurde unsere Heimat von Napoleon, d.h. von den Franzosen besetzt. Wir wurden eingeteilt zum Departement Rhin et Mosel. Das Departement war in Arondissements und diese in Kantone eingeteilt. So ergab sich für unseren Ort folgende Übersicht:
Arondissement Bonn (Bezirk)
Kanton Ahrweiler (Kreis).

Die Franzosen machten Brück zu einer Bürgermeisterei. Sie nannten sie Mairie Brück.
Nachdem man die Franzosen 1814 vertrieben hatte (der so genannte “Bär” erinnert an die Befreiungsschlachten und ermahnt “Zur Nacheiferung der Tugenden unserer Vorfahren”), fiel unsere Heimat an die Preußen. Auch jetzt blieb Brück Bürgermeisterei, d.h. Amtsort.

Nach dem ersten Weltkrieg, den wir ja verloren, bildeten wir hier linksrheinisch einen Freistaat, der zunächst von französischen Truppen besetzt blieb.
Es folgte das “Dritte Reich” und danach die Bundesrepublik Deutschland.

Für unser Dorf ergibt sich folgender geschichtlicher Überblick:


Die weitaus längste Zeit lebten unsere Vorfahren unter den Kurfürsten von Köln. Damals herrschten natürlich ganz andere Besitzverhältnisse als heute.
Fast alles im Land gehörte dem Grundherrn, dem Landesherrn, also dem Kurfürstentum Köln. Die Bauern, die es bewirtschafteten, hatten die Felder, Wiesen und Wälder nur als Lehen.
Wohl musste der Grundherr das Land als Erblehen in der Bauernfamilie lassen. Der älteste Sohn bekam nach dem Tod des Bauern den Hof als Lehen übertragen.
Der Pachtbauer musste jährlich Pacht entrichten, meist in Naturalien, d.h. Getreide, Vieh.
Grundherr und Eigentümer war also hier bei uns der jeweilige Kurfürst von Köln.
In anderen Orten (z.B. Kesseling, reiches Kloster Prüm), war es ein Kloster, dem dann ebenfalls Abgaben zu leisten waren.
Es war meist der zehnte Teil der Ernte und der zehnte Teil des Viehes jährlich. In Notzeiten wurden die Abgaben verringert. Bei Krankheiten wurde ebenfalls wilde verfahren, so daß unsere Vorfahren trotz ihrer Abhängigkeit leben und bestehen konnten.


Hier in Brück gab es aber auch noch das so genannte “Haus Brück” oder auch “Weiher-Haus” genannt (Lage ! Heute noch “am Weiher”).
Alles was dazu gehörte, war auch Eigentum des Kurfürsten von Köln. Doch dieses Haus Brück wurde nicht an einen Bauern verpachtet, sondern mit diesem bedeutsamen Hof belehnte der Erzbischof und Kurfürst von Köln immer nur einen adligen Herrn, der das Haus Brück und das dazu gehörige Land solange besaß, wie er lebte. Dann fiel es wieder an den Kurfürsten zurück. Dieser vergab es wieder einem anderen vornehmen Herrn.

Folgende Namen sind mit dem Lehensgut Brück verbunden:
1370 von Brügge
1430 von Frankenhofen
1440 von Gudensberg (Godesberg)
1449 von Kessel
1632 von Disteling
1661 von Gruithausen
1769 von der Heyden (genannt Belderbusch)

Wer also das Haus Brück, das Weiherhaus zum Lehen bekam, der war ein reicher und mächtiger Mann.
Zu dem Hof gehörten 50 Morgen Acker, Wald, Wiese und Weingarten.
Das war aber der geringste Vorteil. Mit dem Haus Brück waren noch andere Einkünfte verbunden. Der jeweilige Inhaber des Weiherhauses bekleidete das Amt eines Erbforstmeisters und Erbwildschultheißen, d.h. hier war das Forstmeisteramt und das Wildgericht im erzbischöflichen Amt Altenahr.
Der Verwaltungsbereich Amt Altenahr stimmte nicht ganz überein mit dem so genannten Wald- und Wildbann, dem Revier, das das Weiherhaus zu verwalten hatte. Dieser Bereich reichte über die Grenzen des Amtes Altenahr hinaus. Es gehörten dazu auch Hönningen, Kesseling, Herrschbach, Weidenbach und noch einige andere Gebiete in der Eifel.
Über den gesamten Bereich hatte das Haus Brück die Gerichtsbarkeit, wenn Wildfrevel vor kamen, wenn die Teiche, Bäche und Flüsse nicht in Ordnung waren. Der Herr des Weiherhauses konnte dann bestimmte Strafgelder kassieren.
Außerdem hatte er noch weitere Einkünfte:
Er bekam ein Drittel des in seinem Bereich erlegten Wildes, den zehnten Teil der Abgaben der Bauern nebst Kleinabgaben an Hafer, Öl, Wachs, Hühnern, Trauben und Fischen.
Die Zehntscheune stand zunächst in Denn (Decem = 10), später in Brück.
Weitere Rechte und Satzungen, die mit dem Brücker Weiherhaus in Verbindung standen, gehen aus einem Wildförsterweistum von 1617 hervor (Weistum kommt von weisen, anweisen). Es sind die ersten aufgeschriebenen Gesetze und Verhaltensweisen.
Vor diesem galt das mündlich überlieferte Recht, das sich natürlich leicht verändern ließ, je nachdem, ob ein Herr streng oder milde mit seinen Untertanen umgehen wollte.


Aus den Gerichtsprotokollen des 17. Jahrhundert geht hervor, daß der Herr des Weiherhauses sich nicht selbst um Wälder und Wild kümmerte. Er, der Oberwildschultheiß, hatte einen Wildförster angestellt. Der letzte Wildförster, der bei einem der Herren vom Hause Brück angestellt war, war ein Mann namens Johannes Schomacher aus Herrschbach. Er hatte also dafür zu sorgen, daß im Wald alles in Ordnung war und das die Mühlenläufe vorschriftsmäßig waren.
Zu dem oben erwähnten Gerichtsprotokoll wurde festgestellt, daß zu seiner Zeit die Wiesenbache schlecht im Stand waren. Es wurde auch im Protokoll darauf hingewiesen, daß die Leute, d.h. die Bauern, dem Wildförster zu gehorchen haben und das sie seine Anordnungen zu befolgen hätten.
Zum wiederholten Male sei darüber zu klagen, daß die Arbeiten am Weiher vernachlässigt wurden. Der Herr des Weiherhauses machte darauf aufmerksam, daß die Arbeiten am Weiher eine Gemeinschaftsaufgabe von allen Brücker Bauern sei.
Der Begriff Gerichtsprotokolle soll nachfolgend erklärt werden:
Das große Kurfürstentum Köln war in verschiedene Ämter eingeteilt. Eines war das Amt Altenahr. Diese bestand wiederum aus dem Dingstuhl Brück, dem Dingstuhl Altenahr, dem Dingstuhl Liers, aus den Vogtteien Hönningen und Kesseling und den Unterherrschaften Burgsahr, Kirchsahr, Lind, Vischel und Vensburg.
Ein Dingstuhl war ein kleiner Verwaltungsbereich mit einem Gerichtssitz.  Zu vergleichen mit einer großen Gemeinde, die heute allerdings keine richterliche Gewalt hat.
Brück war also auch ein Dingstuhl, eine Gemeinde, zu der Denn und Pützfeld gehörten.
Der Erzbischof und Kurfürst von Köln war oberster Herr und Richter über die Bürger. Er hatte in Altenahr, also auf dem Amt einen Amtmann, der in seinem Namen nach dem Rechten zu sehen hatte.
Der Amtmann wiederum setzte in jedem Dingstuhl einen Richter ein, der Schultheiß genannt wurde. Der Schultheiß hatte aber nicht allein zu entscheiden. Ihm wurden Schöffen zur Seite gestellt, die aus den drei Ortsteilen Brück, Denn und Pützfeld kamen.
Der Schultheiß rief mehrmals im Jahr zu einem Geding, zu einer Versammlung, auf. Dann mussten die Schöffen aus den drei Ortsteilen vollzählig erscheinen. Außerdem kamen die Dorfbewohner zusammen und jeder konnte vorbringen, was ihm nicht gefiel oder worüber er sich zu beklagen hatte. Ein Gerichtsschreiber hielt alles schriftlich fest, was verhandelt wurde. Er war meist der Einzigste, der lesen und schreiben konnte. So sind aus der kurkölnischen Zeit vor allem aus den Jahren 1605 – 1795 noch viele Begebenheiten erhalten, die in den Gerichtsprotokollen des kurfürstlichen Dingstuhls Brück aufgeschrieben sind.
Dieser dicke Band liegt heute im Staatsarchiv in Koblenz (schwer zu lesen, vergilbt, zerrissen, verblast, Fehler, Verschnörkelungen).
So war am 11. Januar 1612 ein Geding, d.h. eine Versammlung. Leiter des Gerichts, also Schultheiß, war zu dieser Zeit Johann Krämer. Zunächst befiehlt er den Leuten Ruhe und Ordnung und fordert sie dann auf zu sagen, was im Dorf nicht in Ordnung sei. Da meldete sich zuerst Rentmeister Nelles, Angestellter vom Amte Altenahr. Er nennt einige Bauern, die noch nicht ihre Pacht bezahlt haben. Diese treten verschämt vor und werden vom Gericht aufgefordert, Fehlendes sofort zu begleichen. Auch sonst wird von sträflichem Tun berichtet.
Ein Wirt aus Brück tritt vor und berichtet, daß Christian Ulrich und Andreas Ley ihre Zechschulden noch nicht bezahlt haben. Christian Ley wehrt sich und behauptet, daß der Wein und das Bier bei dem Wirt zu schlecht zu trinken gewesen sei, da die Getränke mit Wasser gestreckt wären. Auch in Pützfeld sollen die Leute Wein gefertigt haben, der niemals verkauft werden dürfe.
Der Schultheiß und die Schöffen setzten eine Frist von 14 Tagen, in der die Übelstände abzustellen sind.
Schließlich meldet sich Dionüsius Lückenbach. Er berichtet: In einem Hause in Brück hat man zu lange zusammengesessen und getrunken, daß man sich übergeben musste und das man sich mit einem „Pott“ auf den Kopf geworfen hat, daß das Blut herausfloß.


Johann Weber beschwert sich, daß ihm geliehenes Werkzeug nicht zurückgegeben wurde.
Zum Schluß gibt der Schultheiß noch bekannt, daß in den nächsten Tagen bei Bauer Johann Tillmanns versteigert wird, da er nach der 2. Mahnung noch nicht seinen Pachtzins bezahlt hat. Die Schöffen machen darauf aufmerksam, daß die Bewohner von den Ortsteilen Brück, Denn und Pützfeld gleiches Recht haben und das sie bei der Versteigerung alle mitsteigern dürfen.
So etwa verliefen viele Zusammenkünfte, die Dinge, die damals bei uns abgehalten wurde. Sie fanden immer in Brück statt. Aus den Gerichtsprotokollen geht hervor, daß der Schultheiß vom Dingstuhl Brück in Pützfeld wohnte. Zum Ding kam man fast immer am Mittwoch zusammen.
Es wird Mittwoch, 08. Januar 1614, berichtet, daß der Schultheiß Johann Krämer oft Ärger mit den Schöffen hatte. Aus der Denn, Johann Schülter, kam einfach nicht immer. Der von Brück, Wilhelm Weber, kam oft zu spät. Der Schultheiß erinnerte sie dann immer durch eine Geldstrafe von 5,-- an ihre Pflicht. Die Schöffen hatten aber auch ihre besonderen Rechte. Sie durften 32 Schafe und einen Widder halten. Jeder andere Bauer durfte nur 30 Schafe halten. Außerdem hatten die Schöffen das Recht der Vortrifft. Sie durften zuerst mit ihrem Vieh über die Fluren, die Allmende gehen, wo man die Schafe weiden lassen konnte.
Blieb ein Bauer unentschuldigt oder ohne durch seine Frau vertreten zu sein, vom Geding fern, so wurde er mit 4,-- bestraft. Alle mussten erscheinen und vorbringen, was vorgefallen war.
Hier einige typische Freveltaten:
Bei der Kirmes haben sich die Leute geschlagen mit Fäusten, so heißt es, und mit bei sich habenden Knüppeln. Es kam sogar hin und wieder zu Messerstechereien.
Frauen werden oft angeklagt, die böse Scheltworten gebrauchten.
Es wurde darüber geklagt, daß ein Bauer seine Schafe über fremdes Land getrieben habe, so daß in einem Gartenfeld nur noch halbe Rüben und klägliche Kohlstümpfe geblieben waren.
Oft auch klagt man die Wirte an. Sie schütten nicht das richtige Maß Bier. Auch der Weinzapf war unregelmäßig.
Im April 1613 hatte der Zirpes Peter den Sohn des Schultheißen mit der Peitsche um den Hals geschlagen. Wahrscheinlich weil der Schultheiß den Peter Zirpes einen Monat vorher ermahnt hatte, nicht mehr dem Bäcker so schmutziges Korn zu verkaufen.
Es wird berichtet, daß der Ehemann Marthen Teisen seine Frau Veronika geschlagen habe.
Eine Frau aus Brück, Maria Katharina Barzen, wurde angeklagt, sie habe am 26. Juni 1613 in Brück ihren Bruder und ihre Mutter umbringen wollen.
Immer wieder ergeht die Mahnung, daß die Schweine, die gemeinsam von einem Hirten im Freien gehütet wurden, nicht eher heraus zu lassen sind, als bis der Schweinehirt das Zeichen dazu mit dem Blashorn gegeben hat.
Ungehorsame werden mit 3 Gulden bestraft.
Peter Schäfer aus Brück wird am 13. November 1716 angeklagt. Er ist im ganzen Amt bekannt wegen seiner Lügen und hat in der Kirche zu Lind den Opferstock geraubt. Er sei außerdem ein bösartiger Landstreicher.
Am 29. Juli 1731 berichtet Michael Nießen aus Pützfeld: Er klagt, daß er am Mittwoch abend nach Hause gehen wollte, habe ihm Michael Schwan aus Denn aufgepaßt und mir nichts dir nichts mit einer Stange über die Schulter geschlagen, daß er zu Boden gefallen. Im Fallen habe er die Stange ergriffen und behalten, aber nicht zurück geschlagen. Dann sei auch Peter Dankert aus Brück hervorgesprungen und habe ihm mit einem Weinbergspfahl über den oberen Mund geschlagen, daß er angeschwollen und die Nase drei tage geblutet habe.
Die Beklagten behaupten, in Notwehr gehandelt zu haben.
Zu dieser Zeit war Johann Heinen Schultheiß, Schöffen waren Johann Haaß und Peter Bings aus Brück, Johann Siemons und Mattheis Weingarts aus Pützfeld, Johann Schülter und Johann Löhr aus Denn.


Es ist mal interessant, die Namen zu hören, die damals hier üblich waren.
Aus dem Hebebuch des Jahres 1788 des Dingstuhls Brück stammt die Liste der Brücker Bauern, die zu Martini insgesamt 42 Zentner Getreide Grundpacht jährlich an das kurfürstliche Amt und damit an den Kurfürsten zu Köln entrichten mussten.
Philipp Anton Delhaes, der damalige Schultheiß war dafür verantwortlich, daß jeder seinen richtigen Anteil nach der Größe der Wirtschaftsfläche in die Zehntscheune brachte.
Insgesamt gab es 1788 in Dingstuhl Brück 383 steuerpflichtige Bauern. Davon entfielen auf Brück 79 (s. Abschrift der Liste).

Bauern von Brück
Hebebuch aus dem Jahr 1788 des Dingstuhles zu Brück was an Martini zu zahlen ist an das Amt Altenahr
Nikolas Bings (850)
Henrich Bleffert (150)
Christian Bings (247)
Jokob Bings (248)
Peter Engelgau (39)
Johann Fügen (60)
Winand Gerards (49)
Maria Gerards (50)
Johann Gerards (52)
Johann Giermann (62)
Anton Gerards (148)
Conrad Gerards (155)
Eva Gerards (162)
Cäcilie Gerards (181)
Engelbert Gasbers (262)
Joh. Hellenbrand (41)
Philipp Hubrich (41)
Peter Hubrich (43)
Joh. Hubrich (45)
Joh. Heinen (47)
Joh. Haaß
Joh. Hellenbrand (55)
Joh. Heßel (56)
Görgen Hubrich (60)
Jacob Hellenbrand (63)
Joh. Hubrichs Peters Sohn (149)
Joh. Hubrichs Philips Sohn (170)
Philipp Hubrichs (171)
Winand Heßel (223)
Hubert Hubrichs (228)
Peter Heinen (234)
Eva Kalenborn (51)
Peter Klaes (63)
Peter Kraz (272)
Neiß Lückenbach (42)
Joh. Lückenbach, Jacobs Sohn (44)
Joh. Lückenbach (46)
Peter Lückenbach (58)
Joh. Lückenbach auf dem Hof zu Brück (61)
Joh. Arnulph Lückenbach (64)
Peter Lückenbach, Joh. Sohn (143)
Joh. Anton Lückenbach (147)
Anton Lückenbach (159)
Neiß (Dionüsius) Lückenbach (182)
Lucia Makelers (40)
Joh. Müller (53)
Peter Müller (264)
Peter Manes Mey (268)
Joh. Rörig (43)
Jac. Radermacher (53)
Christian Rolefs (55)
Joh. Schülter (40)
Nicolas Schülter (42)
Peter Schofer (44)
Joh. Schmiz (46)
Math. Schmiz (48)
Anton Schäfer (48)
Joh. Schmiz (49)
Math. Schumann (54)
Barth. Schülter (57)
Cath. Schülter (57)
Wilh. Schülter (58)
Anton Stodden (59)
Werner Schäfer (59)
Peter Schwab (61)
Joh. Schülter (62)
Joh. Schwab (64)
Hubert Schmiz (65)
Wilh. Schumacher
Neiß Schülter
Mich. Schmiz
Joseph Schumann
Peter Schmiz (280
Gert Weber (47)
Conrad Wüst (54)
Joh. Weber (56)
Christian Weiler (65)
Anton Weber (152)
Math. Wüst (222)
Steuerpflichtige Bauern im Dingstuhl Brück: 383
davon entfallen auf Brück: 79



Im Jahre 1773 kam ein großes Unglück über das Dorf. Eine Feuersbrunst brach aus. Die Hälfte des Dorfes brannte ab.
Ein anderer schrecklicher Brand ereignete sich 50 Jahre später 1825, wo nur die Häuser unmittelbar an der Ahr verschont blieben. Hier die Bittschrift an den Kurfürsten in Köln nach dem Brand von 1773:

Hochwürdigster Erzbischof und Kurfürst gnädigster Landfürst Vater und Herr;

Bittgesuch an des Staat um Bauholz im Anschluß an die Fuersbrunst vom 24. Juni 1773

Das mit heiß-bittersten Tränen zu beweinende Schicksal hat unser höchst dero im Amt Altenahr gelegnes in vierzig Häusern bestandenes Dorf Brück dergestalten jämmerlichst getroffen, daß am 24. Tag Monats Juni des Nachts zwischen 11 ad 12 Uhr eine so ungeheure Feuersbrunst an einem Tag und Ort, wo kein Feuer gemacht wird, entstanden und in einer halben Stund schier das halbe Dorf mit den besten und starksten Gebäuden, vielen Stück Schaaf und Rindviehe ohne Errettung des mindesten Hausgerät bei denen mehrigsten dem Himmel sei es wehmütigst geklagt, in solcher Geschwindigkeit eingeäschert worden ist, daß um das Leben zu erretten, bloß, ohne Kleidung, ja einer nicht ohne große Leibsverwundung hat durch das Feuer mit höchster Lebensgefahr herauslaufen müssen.
Wann aber Ihre kurfürstlichen Gnaden höchst angeborene Milde und Barmherzigkeit landkundig ist, höchst dero Untertan mit einer freigibigen Beisteuer bei der gleichen betrübsten Fällen unter die Armen zu greifen als nehmen wir unsere vertröstliche Zuflucht zu Ihrer kurfürstlichen Gnaden, unseren gnädigsten Landfürsten, Vater und Herrn höchst dieselben geruhen, gnädigst unser von gerichtswegen und Vorstehern Ihren untertänigst, demütig fußfälligstes Bitten mitleidigst zu erhören und denen durch den Brand ruinierten zu Wiederaufbauung eines Gebäudes jedem insbesondere durch ein hochlöbliches Forstamt aus höchst dero Büschen ein oder anderes Bauhölzchen anzuweisen, zu befehlen.
Die Unterdrückten, als wir von gerichtswegen dörfen, durch nie ermangelden inständig unaufhörliches Gebet, Gott den Allmächtigen anzuflehen, daß höchst dieselbe aus allspätesten Jahren zu glücklichst und fortdauernder rühmlichster Regierung erhalten wolle, inwessen mildester Anhoffung wir erstreben in alldienstester Submission Euer kurfürstlichen Gnaden unseres gnädigsten Landfürsten Vatern und Herrn untertänigst treu gehorsamster Schultheiß Schöffen und Vorstehern höchst dero Dingstuhls Brück im Amt Altenahr.
Wilhelm Josef Tirrthei Schultheiß
Hubertus Schmiz
Dionüsius Lückenbach
Johannes Simons

Inhaltliche Wiedergabe des Bittgesuchs:

Gnädigster Landesfürst!
Das Dorf Brück im Amte Altenahr, das aus 40 Häusern besteht, wurde am 4. Juni 1773 von einer Feuersbrunst heimgesucht. Fast das halbe Dorf wurde eingeäschert, viel Vieh verbrannte, die Leute aus den betroffenen Häusern konnten nur mit höchster Lebensgefahr gerettet werden.
Wir bitten den Kurfürsten höflichst um Unterstützung zum Wiederaufbau der Gebäude. Der Kurfürst möge das Forstamt beauftragen, den Leuten Bauholz im Wald anzuweisen.
Wir werden Gott bitten, daß er die fürstliche Regierung noch recht lange erhalten möge und hoffen auf Ihre Milde.
Schultheiß und Schöffen des Dingstuhls Brück


548 Jahre lebten unsere Vorfahren unter dem kölnischen Kurfürsten.
Politisch stellte der Dingstuhl Brück eine bedeutende Gemeinde dar.
Kirchlich gesehen aber gehörte Brück immer zur Pfarrei Kesseling bis auf den heutigen Tag.
Die Kapelle, die der heiligen Katharina geweiht ist, stammt aus dem 16. Jahrhundert.
Früher war sie ein unverputzter Bruchsteinbau der 1925 instand gesetzt werden mußte. Die Brücker Kapelle ist also noch älter als die Pützfelder Kapelle, die erst 1681, also im 17. Jahrhundert erbaut wurde.
Typisch fürdie Lage der Brücker Kapelle ist ihr Standort hoch am Berg, hoch über dem Dorf. So wurden viele Kirchen und Kapellen an der Ahr gebaut.
Den Franzosen, die 1794 bis 1814 unser Land beherrschten, ist es zu verdanken, daß Brück Bürgermeisterei wurde.
Das Blieb auch so als 1815 bis 1918 die Könige von Preußen das Land verwalteten. Vor 1892 verband eine hölzerne Brücke die beiden Teile von Brück. 1892 wurde die jetzige Steinbrücke gebaut. Sie kostete damals 15.000,-- Mark. Pützfeld und Denn beteiligten sich an den Kosten mit je 1.000,-- Mark.
Im Jahr 1936 wurde das Amt Brück aufgelöst und endgültig mit dem Amt Altenahr vereinigt.
Einen wesentlichen Fortschritt für das Dorf Brück brachte am 15.05.1897 die Errichtung der Poststelle. Sie ist also noch keine 100 Jahre alt wie in Hönningen.
Noch besser erschlossen wurde das Dorf, als Brück im Jahre 1887 eine Bahnhofstation bekam. Es gab damals die Eisenbahnlinie Adenau – Altenahr. Im Jahre 1910 wurde die Bahnlinie erweitert und bis nach Remagen verlängert. Noch moderner wurde das Dorf, als 1931 die Wasserleitung verlegt wurde.

Zum Schluß noch einge kurze Ausführungen zur Schulgeschichte:
Bis 1861 gingen die Kinder von Brück und Pützfeld nach Denn zur Schule. Als diese wegen Überfüllung zu klein wurde, beantragte Brück eine eigene Schule. Diese wurde von der königlich, preußischen Regierung genehmigt und so konnten die Kinder von Brück ab 1861 in Brück zur Schule gehen.
Es war aber noch kein Schulhaus vorhanden. Deshalb wurde ein Lokal zum Unterricht gemietet. 1866 wurde für 218 Taler der Bauplatz für die Schule gekauft. Die Einwohner von Brück begannen dann 1869 mit dem Schulhausbau in dem sie selbst unentgeltlich mit Hand anlegten. 1870 wurde das Haus fertig gestellt und seiner Bestimmung übergeben. Jetzt kamen auch die Kinder von Pützfeld, die bisher noch nach Denn gegangen waren, in die Schule nach Brück. Im Augenblick ist dieser alt ehrwürdige Bau immer noch für Unterrichtszwecke gut genug.
Seit seinem Bestehen erlebte dieses Haus 11 Lehrer und 15 Lehrerinnen.

Manuskript von Reinhard Fox vorbereitet für eine 700-Jahr-Feier im Jahr 1965
Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Fox zur Veröffentlichung auf der Internetsite der Gemeinde Ahrbrück freigegeben.