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So entstanden durch Rodung und Trockenlegung weitere Höfe und Siedlungen.

Den gerodeten Wald nannte man Beundeland (Beunde = eingezäunter Besitz), das von neuen Siedlern bearbeitet wurde oder dem bestehenden Fronhöfen zugeteilt wurde. Es blieb aber immer im Besitz des Grundherrn. Das Kloster Prüm besaß davon in Kesseling 42 Morgen und in Pützfeld 20 Morgen.

Das Prümer Urbar, Güterverzeichnis des Klosters Prüm aus dem Jahre 893, zeigt uns ein genaues Bild der Besitzverhältnisse des Klosters Prüm im Ahrgau.

Da der Ort Denn in diesem Verzeichnis nicht genannt wird, gab es vermutlich zu dieser Zeit hier nur den Herrenhof des Klosters, in dem der Meier wohnte, der den „Dem“ einzog.

Oftmals übertrugen die freien Bauern durch einen Precarievertrag ihren Hof dem Kloster Prüm.

Das bedeutete, daß sie den Hof als erblichen Lehnshof weiter bewirtschaften durften. Sie wurden dadurch wieder hörige Bauern, genossen aber den Schutz des Klosters und wurden vom Ding und Wehrrecht befreit. Zudem stockte das Kloster in der Regel den Besitz auf, so daß die Bauern ihre Familien besser ernähren konnten. Diese Höfe nannte man Diensthufen, die durch die Aufstockung ca. 40 Morgen groß waren.

Um das Jahr 800 besaß Prüm in Kesseling 21 und in Pützfeld 10 Diensthufe.

Am 19. Mai 992 vergab Kaiser Otto III an die Gebrüder Siegebodeo und Richwin, den Vorfahren der Grafen von Are, den Wildbann über den Königsforst „MELLERE“.

Wildbannrechte umfaßten unter anderem die gesamte wirtschaftliche Nutzung, vor allem aber auch das Siedlungsrecht. So war durch die Schenkung Pippins im Jahre 762 und die Vergabe des Wildbannrechts durch Otto III die Grundherrnrechte des ehemaligen Königsforst „MELLERE“ aufgeteilt.

Das Territorium des späteren Ortes Denn teilten sich also die Grafen von Are und das Kloster Prüm als Grundherrn.

Der freie fränkische Bauer konnte der allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Entwicklung nicht standhalten, so daß er in der Regel höchstens noch einen Lehnshof, bzw. Diensthufe besaß. Durch Kauf und Tausch der Grafen von Are und durch die schlechte Verwaltung der Äbte aus Prüm schrumpfte der Besitz des Klosters im Ahrgau ständig.

Von den ehemaligen 21 Diensthufen in Kesseling waren im Jahre 1222 nur noch 16 im Besitz des Klosters.

Am Anfang des 12. Jahrhunderts besaßen die Grafen von Are bis auf den Rest von Kesseling und Ahrweiler alle ehemaligen prümschen Klostergüter.

 

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