17. Juni 2022 19:00 bis 19. Juni 2022 : Feuerwehrfest 2022
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- Geschrieben von Guido Galle
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Info unseres Feuewehrtraditionsvereins:
Ahrbrück. Die Freiwillige Feuerwehr Ahrbrück sowie der Feuerwehrtraditionsverein Ahrbrück 2015 e.V. feiern vom 17. bis 19. Juni 2022 nach zweimaligem Ausfall aufgrund der Coronapandemie erstmals wieder ihr Feuerwehrfest.
Aufgrund gewisser Umstände kann dieses allerdings nicht wie sonst üblich, in der Sudetenstraße stattfinden. Der Veranstaltungsort wurde auf den Sportplatz im und am Versorgungszelt, Kesselinger Straße, verlegt.
Das Fest beginnt am Freitag, 17.06., mit einem traditionellen Fassanstich um 19 Uhr.
Am folgenden Samstag, 18.06., starten wir mit einem gemütlichen Dämmerschoppen. Für den musikalischen Rahmen sorgen hier Hits aus den 80ern, 90ern, 2000ern sowie aktuelle Stücke.
Das Sonntagsprogramm, 19.06., beginnt mit einem Frühschoppen sowie einer Kranzniederlegung. In den Nachmittagsstunden werden den Besuchern Technik und Ausrüstung der Feuerwehr präsentiert. Hier darf natürlich die erst kürzlich beschaffte Einsatz-Drohne nicht fehlen, welche während eines Fluges näher erläutert wird.
Für die musikalische Unterhaltung sorgt ab 14 Uhr das Blasorchester Insul. Zeitgleich gibt‘s Kaffee und Kuchen.
Um 16:30 Uhr wird eine große Tombola ausgelost.
Im Anschluss lassen wir das diesjährige Feuerwehrfest gemütlich ausklingen.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Veranstaltungsort ist Ahrbrück (Sportplatz, Kesselinger Straße) in und am provisorischen Versorgungszelt!
Auf Ihren Besuch freuen sich die Freiwillige Feuerwehr Ahrbrück sowie der Feuerwehrtraditionsverein Ahrbrück 2015 e.V.
28/29. Mai 2022 : Hänneschen Theater
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20. April 2022 Gemeinderatssitzung im Zelt
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ORTSGEMEINDE AHRBRÜCK
Ahrbrück, den 11.04.2022
Zu der am Mittwoch, den 20.04.2022, um 19:00 Uhr, im Zelt auf dem Sportplatz
stattfindenden öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates der
Ortsgemeinde Ahrbrück lade ich Sie herzlich ein.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Mitteilungen
2. Annahme von Spenden
3. Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB
4. Finanzangelegenheiten
4.a Bericht Rechnungsprüfung "Spenden"
5. Wohnbaugrundstücke der Verwaltungsgesellschaft Boltersdorf mbH
Kriterien für die Grundstücksvergabe
6. Projekt "Friedwald"
7. Bauangelegenheiten
Brücke Kesselinger Bach/Sudetenstraße
8. Anfragen
9. Einwohnerfragestunde
Nichtöffentlicher Teil
10. Mitteilungen
11. Finanzangelegenheiten
12. Bauangelegenheiten
13. Grundstücksangelegenheiten
14. Anfragen
Auch wenn ab dem 3. April 2022 nunmehr die Corona-Schutzmaßnahmen
weitestgehend aufgehoben sind, ist das Coronavirus leider immer noch präsent und
verbreitet sich aktuell weiter in hoher Geschwindigkeit. Eine Überlastung des
Gesundheitssystems droht aktuell aufgrund der „milden Verläufe“ nicht, gleichwohl sind
die Infektionszahlen hoch und wirken sich unter anderem mit hohen Krankenständen
auch auf die Arbeitsabläufe in der Wirtschaft und der Verwaltung aus. Darüber hinaus
sieht die 33. Corona-Bekämpfungsverordnung in § 2 Abs. 4 eine dringende Empfehlung
zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen, in denen Personen im Wege des
Kunden- oder Besucherverkehrs oder im Rahmen von Veranstaltungen
zusammenkommen, vor.
Im Rahmen des Haus- bzw. Ordnungsrecht wird das Tragen von Masken während der
Rats- oder Ausschusssitzungen in den Sitzungsräumen angeordnet. Dabei ist eine
medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder eine Maske
eines vergleichbaren Standards zu tragen. Bei Einhaltung des Mindestabstandes von
1,5 Metern zwischen Personen (Abstandsgebot) kann die Maske am Sitzplatz
abgenommen werden.
gez.
Walter Jakob Radermacher
Ortsbürgermeister