Ortsgemeinde Ahrbrück

 

 

Die Ortsgemeinde Ahrbrück verkauft nachfolgende Bauflächen:

Angaben zum Angebot:
Lage: 53506 Ahrbrück;

Talstraße / Birkenweg: 10 bebaubare Grundstücke
Hirschbachstraße : 3 bebaubare Grundstücke

Katasterangaben:
Gemarkung: Ahrbrück Flur: 2

Flurstücke / Grundstücke:
Eine Übersicht der einzelnen Flurstücke sowie deren Lage und Zuschnitt finden Sie hier:
LINK1: Übersicht Baugebiet / Flurstücke (hier klicken)

Objektbeschreibung:

Die 10 Grundstücke im Bereich „Talstraße / Birkenweg“ sind voll erschlossen. Teilweise kann die zukünftige Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für einige Grundstücke nicht ausgeschlossen werden.

Die 3 Grundstücke im Bereich „Hirschbachstraße“ unterliegen hinsichtlich der Erschließungskosten dem Vorbehalt des noch nicht erfolgten Endausbaus der Straße.

Kaufpreis:
Der Kaufpreis für alle Grundstücke beträgt einheitlich € 150,- / m².

Ansprechpartner:
Verbandsgemeinde Altenahr
Liegenschaften – Hr. Uliczek
Am Rossberg 143
53505 Altenahr
Tel.: 02643 / 809 - 73

Ortsgemeinde Ahrbrück
Herr Ortsbürgermeister Guido Galle
Tel.: 0151 / 723 229 10

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25. August 2022 : Kalte Nahwärme für Ahrbrück (Rückantwort bis zum 09. September 2022)

Details
Geschrieben von: Paul Dresen
Kategorie: Uncategorised
Veröffentlicht: 27. August 2022
Zugriffe: 12
  • Energie

DAS KONZEPT! 

 

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Am 23. August wurde durch Professor Giel (TH Mainz) im Auftrag der  Energieagentur in einer Teams-Besprechung das Konzept der kalten Nahwärme vorgestellt.



Dabei werden  zahlreiche Tiefenbohrungen gemacht und ein zentrales Kaltwärmenetz zur Verfügung gestellt.

Unsere Kollegen in Altenburg sind schon weiter in der Planung. Deren Netz soll wie folgt aussehen

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So ein Plan wird nach der Abfrage erstellt (natürlich nicht von der Energieagentur)

In die Erde werden die Sondenbohrungen (Tiefe ca. 100 m)  durchgeführt und mit  einfachen PE-Rohre (nicht isoliert) verbunden. Diese wird dann bis zur Grundstücksgrenze geführt, 

Wir gehen im Rahmen der Konversation und Ausbau OT-Ahrbrück bei 160 Einheiten von ca. 100 Bohrungen aus. Das Netz ist aber ohne weiteres erweiter- und skalierbar. Das ist auch der entscheidende Vorteil von dieser tollen Lösung: Man muss nicht von Anfang berechnen, was man am Ende braucht und muss sich auch nicht final festlegen.



Der Bürger muss bei sich eine Wärmpumpe  installieren und macht einen 10 Jahresvertrag für eine Flatrate, die nach qm bemessen wird. Es wird -nach derzeitigem Stand- keine verbrauchsabhängige Berechnung geben.

 

Musterbeispiel von Schifferstadt (kann/wird bei uns abweichen)

 

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Beispiel für eine 135 qm-Wohnung: Neben dem Grundpreis von Brutto 599,76 Euro (bis 140 qm) fallen noch Kosten für die Versorgung in Höhe von brutto 1013,88 Euro an.
Also 1613.64 Euro für ein Jahr. 

Zu den einmaligen Abschlusskosten müssen natürlich noch die Kosten für die Wärmepumpe (Beschaffung, Montage im Hausnetz und Anschluss an das Verteilnetz ) gerechnet werden. 

Diese sind aber auch derzeit mit ca. 35% förderfähig!

 

Hierzu muss man noch die Stromkosten für die Wärmepumpe rechnen:

Hier hilft folgender grober Überschlag;

L in Öl  x 10  geteilt durch den Wirkugsgrad: =kwh  

kwh x Preis pro KW= Preis in Euro

 

1 L Öl entspricht ungefähr 10 kwh Strom

Je nach Wirkungsgrad macht man  das 3 -5 fache aus der Erdwärme

 

Beispiele 2000 l Öl im Jahr, 

nicht so gute Bedingungen: Faktor 3,00

Strompreis : 35 Cent

Rechnung : 2000 x 10/3 x 0,35 Euro = 2333 Euro Strom pro Jahr

 


Wenn man mal von 15-20.000 Euro ausgeht (der Heizungsbauer muss hier natürlich ein individuelles Angebot erstellen!) kann man mal für sich selber kalkulieren. Die Maßnahme wird auch bei zügigster Planung nicht vor Winter 2023 realisiert sein. Da wir keine Glaskugel haben, können wir daher keinen festen Förderungssatz nennen.

Vorteil: Ein absolut zukunftsträchtiges, autonomes Netz


Nachteil der Sache: Wer derzeit einen Luftwärmetauscher hat, kann leider nicht am Verfahren teilnehmen, aber schon mal seinen Bedarf für die Zukunft adressieren


DIE ABFRAGE!

Um das ganze in geordnete Bahnen zu leiten, soll eine Erhebung durchgeführt werden. Losgelöst, dass wir das Jahr 2022 schreiben, ist die Energieagentur nicht in der Lage, eine Portallösung zu stellen und hat die Abfragearbeit an die Gemeinde übergeben..

Wir haben den Fragebogen anpassen lassen, damit er verarbeitet werden kann.

Wichtig: 

Man geht hiermit keinen Vertrag an, sondern dokumentiert nur sein Interesse an der kalten Nahwärme!

 

Bitte geht wie folgt vor:

  1. Ladet die Excelliste herunter
    Sie liegt hier zum Download:
    https://docs.google.com/spreadsheets/d/1PUqjpg3HoHEdUWB-KyVZ2Ws2FXOkFZ3b/edit?usp=sharing&ouid=116746450861117362579&rtpof=true&sd=true"}">bitte klicken (Abfrage_Ahrbrück Kalte_Nahwärme)

  2. Speichert Sie bitte unter einem Namen mit folgender Syntax/Bezeichnung

    ABKNW_Strassennamen_Hausnummer.xls
    Bei unserem Fall  wäre das also: ABKNW_Pütztal_16.xls
    Hinweis: Sind mehrere Objekte zu erfassen, nehmt das erste Gebäude
    Bitte für jedes gebäude eine Zeile


  3. Füllt die Datei nach bestem Wissen und Gewissen aus
    Bitte die Datei nur im Grundblatt ausfüllen, lest die bemerkkungen
    Bitte speichern nicht vergessen ;-)


  4. Sendet bitte die Datei bis zum 09.09.2022 an folgende Emailadresse
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (CC: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)


  5. Wir fassen den Bedarf zusammen, erstellen eine Liste mit allen "Bewerbern"
     und melden Ihn an die Energieagentur /Hochschule /Potentiellen Betreiber der "Anlage"

Eine Bitte:

Bitte unterstützt im Rahmen der Nachbarschaftshilfe/Verwandschaftshilfe die Bürger, die keine Excellisten bearbeiten können.

 

 

Hinweis zum Datenschutz:
Wir (Gemeinde Ahrbrück) werden die Daten an die Energieagentur /Hochschule /Betreiberfirma weiterleiten. Die Speicherung ist erforderlich, damit dann die weiteren Schritte durchgeführt werden können. Rückfragen adressiert werden können.



Sollte es keine Maßnahme geben, werden wir die erhobenen Daten natürlich  löschen und sowohl Energieagentur als auch  Hochschule etc.  zur Löschung /Anonymisierung der Daten auffordern. 

 

P.S: Kommt bitte bei Rückfragen auf uns / die Energieagentur zu .

P.P.S: Danke an Margrit für die Erfassungsarbeiten.

 

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

19. Oktober 2022: Gemeinderatssitzung

Details
Geschrieben von: Paul Dresen
Kategorie: Uncategorised
Veröffentlicht: 16. August 2022
Zugriffe: 10

Einladung und genaue Info folgt noch.

28. September 2022: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Details
Geschrieben von: Paul Dresen
Kategorie: Uncategorised
Veröffentlicht: 16. August 2022
Zugriffe: 8

...Einladung folgt....

14. September 2022: Gemeinderatssitzung

Details
Geschrieben von: Paul Dresen
Kategorie: Uncategorised
Veröffentlicht: 16. August 2022
Zugriffe: 10
Am 14.09.2022 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus/Bahnhof, Hauptstr. 4, 53506 Ahrbrück.
 
Öffentlicher Teil
 
1.  Mitteilungen
2.  Bekanntgabe von Eilentscheiden
3.  Annahme von Spenden
4.  Erteilen des Einvernehmens nach § 36 BauGB
5.   Flächendeckende Einführung von wiederkehrenden Straßenbaubeiträgen
6.   Erweiterung/Änderung derFriedhofsatzung
7.   Erneuerung der Brücke Kesselinger Bach/Sudetenstr.
8.   Anfragen
9.   Einwohnerfragen
 
Nichtöffentlicher Teil
 
10. Mitteilungen
11. Bauangelegenheiten
12. Grundstücksangelegenheiten
13. Finanzangelegenheiten
14. Anfragen

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