Ortsgemeinde Ahrbrück

 

 

Die Ortsgemeinde Ahrbrück verkauft nachfolgende Bauflächen:

Angaben zum Angebot:
Lage: 53506 Ahrbrück;

Talstraße / Birkenweg: 10 bebaubare Grundstücke
Hirschbachstraße : 3 bebaubare Grundstücke

Katasterangaben:
Gemarkung: Ahrbrück Flur: 2

Flurstücke / Grundstücke:
Eine Übersicht der einzelnen Flurstücke sowie deren Lage und Zuschnitt finden Sie hier:
LINK1: Übersicht Baugebiet / Flurstücke (hier klicken)

Objektbeschreibung:

Die 10 Grundstücke im Bereich „Talstraße / Birkenweg“ sind voll erschlossen. Teilweise kann die zukünftige Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für einige Grundstücke nicht ausgeschlossen werden.

Die 3 Grundstücke im Bereich „Hirschbachstraße“ unterliegen hinsichtlich der Erschließungskosten dem Vorbehalt des noch nicht erfolgten Endausbaus der Straße.

Kaufpreis:
Der Kaufpreis für alle Grundstücke beträgt einheitlich € 150,- / m².

Ansprechpartner:
Verbandsgemeinde Altenahr
Liegenschaften – Hr. Uliczek
Am Rossberg 143
53505 Altenahr
Tel.: 02643 / 809 - 73

Ortsgemeinde Ahrbrück
Herr Ortsbürgermeister Guido Galle
Tel.: 0151 / 723 229 10

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Holzofen des Nachbarn

Details
Geschrieben von: Paul Dresen
Kategorie: Rechtsprechung
Veröffentlicht: 23. April 2010
Zugriffe: 8
20100324_OVG_HolzofenHolzofen beeinträchtigt Nachbarn zumutbar!
Pressemeldung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz in Koblenz:

Genügt ein in einem Privathaushalt installierter Holzofen den gesetzlichen Anforderungen und erfolgt auch die Nutzung rechtmäßig, hat der Nachbar die von dem Ofen ausgehenden Belästigungen regelmäßig als zumutbar hinzunehmen.

Weiterlesen: Holzofen des Nachbarn

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