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Johann Weber beschwert sich, daß ihm geliehenes Werkzeug nicht zurückgegeben wurde.
Zum Schluß gibt der Schultheiß noch bekannt, daß in den nächsten Tagen bei Bauer Johann Tillmanns versteigert wird, da er nach der 2. Mahnung noch nicht seinen Pachtzins bezahlt hat. Die Schöffen machen darauf aufmerksam, daß die Bewohner von den Ortsteilen Brück, Denn und Pützfeld gleiches Recht haben und das sie bei der Versteigerung alle mitsteigern dürfen.
So etwa verliefen viele Zusammenkünfte, die Dinge, die damals bei uns abgehalten wurde. Sie fanden immer in Brück statt. Aus den Gerichtsprotokollen geht hervor, daß der Schultheiß vom Dingstuhl Brück in Pützfeld wohnte. Zum Ding kam man fast immer am Mittwoch zusammen.
Es wird Mittwoch, 08. Januar 1614, berichtet, daß der Schultheiß Johann Krämer oft Ärger mit den Schöffen hatte. Aus der Denn, Johann Schülter, kam einfach nicht immer. Der von Brück, Wilhelm Weber, kam oft zu spät. Der Schultheiß erinnerte sie dann immer durch eine Geldstrafe von 5,-- an ihre Pflicht. Die Schöffen hatten aber auch ihre besonderen Rechte. Sie durften 32 Schafe und einen Widder halten. Jeder andere Bauer durfte nur 30 Schafe halten. Außerdem hatten die Schöffen das Recht der Vortrifft. Sie durften zuerst mit ihrem Vieh über die Fluren, die Allmende gehen, wo man die Schafe weiden lassen konnte.
Blieb ein Bauer unentschuldigt oder ohne durch seine Frau vertreten zu sein, vom Geding fern, so wurde er mit 4,-- bestraft. Alle mussten erscheinen und vorbringen, was vorgefallen war.
Hier einige typische Freveltaten:
Bei der Kirmes haben sich die Leute geschlagen mit Fäusten, so heißt es, und mit bei sich habenden Knüppeln. Es kam sogar hin und wieder zu Messerstechereien.
Frauen werden oft angeklagt, die böse Scheltworten gebrauchten.
Es wurde darüber geklagt, daß ein Bauer seine Schafe über fremdes Land getrieben habe, so daß in einem Gartenfeld nur noch halbe Rüben und klägliche Kohlstümpfe geblieben waren.
Oft auch klagt man die Wirte an. Sie schütten nicht das richtige Maß Bier. Auch der Weinzapf war unregelmäßig.
Im April 1613 hatte der Zirpes Peter den Sohn des Schultheißen mit der Peitsche um den Hals geschlagen. Wahrscheinlich weil der Schultheiß den Peter Zirpes einen Monat vorher ermahnt hatte, nicht mehr dem Bäcker so schmutziges Korn zu verkaufen.
Es wird berichtet, daß der Ehemann Marthen Teisen seine Frau Veronika geschlagen habe.
Eine Frau aus Brück, Maria Katharina Barzen, wurde angeklagt, sie habe am 26. Juni 1613 in Brück ihren Bruder und ihre Mutter umbringen wollen.
Immer wieder ergeht die Mahnung, daß die Schweine, die gemeinsam von einem Hirten im Freien gehütet wurden, nicht eher heraus zu lassen sind, als bis der Schweinehirt das Zeichen dazu mit dem Blashorn gegeben hat.
Ungehorsame werden mit 3 Gulden bestraft.
Peter Schäfer aus Brück wird am 13. November 1716 angeklagt. Er ist im ganzen Amt bekannt wegen seiner Lügen und hat in der Kirche zu Lind den Opferstock geraubt. Er sei außerdem ein bösartiger Landstreicher.
Am 29. Juli 1731 berichtet Michael Nießen aus Pützfeld: Er klagt, daß er am Mittwoch abend nach Hause gehen wollte, habe ihm Michael Schwan aus Denn aufgepaßt und mir nichts dir nichts mit einer Stange über die Schulter geschlagen, daß er zu Boden gefallen. Im Fallen habe er die Stange ergriffen und behalten, aber nicht zurück geschlagen. Dann sei auch Peter Dankert aus Brück hervorgesprungen und habe ihm mit einem Weinbergspfahl über den oberen Mund geschlagen, daß er angeschwollen und die Nase drei tage geblutet habe.
Die Beklagten behaupten, in Notwehr gehandelt zu haben.
Zu dieser Zeit war Johann Heinen Schultheiß, Schöffen waren Johann Haaß und Peter Bings aus Brück, Johann Siemons und Mattheis Weingarts aus Pützfeld, Johann Schülter und Johann Löhr aus Denn.

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