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Der Erzbischof und Kurfürst von Köln war oberster Herr und Richter über die Bürger. Er hatte in Altenahr, also auf dem Amt einen Amtmann, der in seinem Namen nach dem Rechten zu sehen hatte.  

Der Amtmann wiederum setzte in jedem Dingstuhl einen Richter ein, der Schultheiß genannt wurde. Der Schultheiß hatte aber nicht allein zu entscheiden. Ihm wurden Schöffen zur Seite gestellt, die aus den drei Ortsteilen Brück, Denn und Pützfeld kamen. Der Schultheiß rief mehrmals im Jahr zu einem Geding, zu einer Versammlung auf. Dann mussten die Schöffen aus den drei Ortsteilen vollzählig erscheinen. Außerdem kamen die Dorfbewohner zusammen und jeder konnte vorbringen, was ihm nicht gefiel oder worüber er sich zu beklagen hatte. Ein Gerichtsschreiber hielt alles schriftlich fest, was verhandelt wurde. So sind aus der kurfürstlichen Zeit, vor allen von den Jahren 1605 bis 1795 noch viele Begebenheiten erhalten, die in den Gerichtsprotokollen des kurfürstlichen Dingstuhls Brück aufgeschrieben sind.

   

Dieser dicke, umfangreiche Band liegt im Staatsarchiv in Koblenz. Die handschriftlichen Darlegungen sind jedoch recht schwer zu lesen, da sie schon teils verblasst, zum Teil mit willkürlichen Verschnörkelungen versehen und auch in beliebiger Rechtschreibung verfasst wurden.

   

Durch mühevolles Enträtseln konnte hier folgendes entnommen werden:

   

So war am 11. Januar 1612 ein Geding, d. h. eine Versammlung. Leiter des Gerichts, also Schultheiß, war zu dieser Zeit Johann Krämer. Zunächst befiehlt er den Leuten Ruhe und Ordnung und fordert sie dann auf, zu sagen, was im Dorf nicht in Ordnung sei.

   

Da meldet sich zunächst Rentmeister Nelles, Angestellter vom Amte Altenahr und Verwalter der grundherrschaftlichen Einnahmen. Er nennt einige Bauern, die ihre Pacht noch nicht bezahlt haben. Diese treten verschämt vor und werden vom Gericht aufgefordert, Fehlendes sofort zu begleichen. Auch sonst wird von sträflichem Tun berichtet.

   

Ein Wirt aus Brück tritt vor und berichtet, dass Christian Ulrich und Andreas Ley ihre Zechschulden noch nicht bezahlt haben. Christian Ley wehrt sich und behauptet, dass der Wein und das Bier bei dem Wirt schlecht zu trinken gewesen sei, da die Getränke mit Wasser gestreckt wären.

   

Auch in Pützfeld sollen die Leute Wein gefertigt haben, der niemals verkauft werden dürfe.

   

Der Schultheiß und die Schöffen setzen eine Frist von 14 Tagen, in der die Übelstände abzustellen sind.

   

Schließlich meldet sich Dionüsius Lückenbach, er berichtete: In einem Haus in Brück hat man zu lange zusammen gesessen und getrunken, dass man sich übergeben musste und dass man sich mit einem „Pott“ auf den Kopf geworfen hat, dass das Blut heraus floss.

   

 

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