Hier einige typische Freveltaten:
Bei der Kirmes haben sich die Leute geschlagen mit Fäusten und „mit bei sich habenden Knüppeln“. Es kam hin und wieder auch zu Messerstechereien. Frauen werden oft angeklagt, die böse Scheltworte gebrauchten. Es wurde darüber geklagt, dass ein Bauer seine Schafe über fremdes Land getrieben habe, so dass in einem Gartenfeld nur noch halbe Rüben und klägliche Kohlstümpfe geblieben waren. Oft auch klagte man die Wirte an. Sie schütten nicht das richtige Maß Bier. Auch der Weinzapf war unregelmäßig.
Im April 1613 hatte der Zirpes Peter den Sohn des Schultheißen mit der Peitsche um den Hals geschlagen. Wahrscheinlich, weil der Schultheiß den Peter Zirpes einen Monat vorher ermahnt hatte, nicht mehr dem Bäcker so schmutziges Korn zu verkaufen.
Es wird berichtet, dass der Ehemann Marthen Theisen seine Frau Veronika geschlagen habe. Eine Frau aus Brück, Maria Katharina Barzen, wurde angeklagt, sie habe am 16. Juni 1613 in Brück ihren Bruder und ihre Mutter umbringen wollen.
Immer wieder ergeht die Mahnung, dass die Schweine, die gemeinsam von einem Hirten im Freien gehütet wurden, nicht eher herauszulassen sind, als bis der Schweinehirt das Zeichen dazu mit dem Blashorn gegeben hat. Ungehorsame werden mit drei Gulden bestraft (1 Taler etwa zwei Gulden).
Peter Schäfer aus Brück wird am 13. November 1716 angeklagt: Er ist im ganzen Amt bekannt wegen seiner Lügen und hat in der Kirche zu Lind den Opferstock geraubt. Er sei außerdem ein bösartiger Landstreicher.
Am 29.Juli 1731 berichtet Michael Nießen aus Pützfeld: Er klagt, als er am Mittwoch Abend nach Hause gehen wollte, habe ihm Michael Schwan aus Denn aufgepasst und ihm „mir nichts dir nichts“ mit einer Stange über die Schulter geschlagen, dass er zu Boden gefallen sei. Im Fallen habe er die Stange ergriffen und behalten, aber nicht zurückgeschlagen. Dann sei auch Peter Dankert aus Brück hervorgesprungen und habe ihm mit einem Weinbergspfahl über den oberen Mund geschlagen, dass er angeschwollen und die Nase drei Tage geblutet habe. Die Beklagten behaupteten, in Notwehr gehandelt zu haben.
Zu dieser Zeit war Johann Heinen Schultheiß. Schöffen waren Johann Haaß und Peter Bings aus Brück, Johann Siemons und Mattheis Weingarts aus Pützfeld, Johann Schülter und Johann Löhr aus Denn.